Leihordnung

Leihordnung

[1] Zur Benutzung der Bücherei sind alle Personen berechtigt, die aufgrund von Blindheit, Seh- oder Lesebehinderung oder einer körperlichen Beeinträchtigung herkömmliche Bücher nicht im erforderlichen oder gewünschten Umfang lesen oder handhaben können.

[2] Aus urheberrechtlichen Gründen ist ein Nachweis über die persönliche Seh- bzw. Lesebehinderung oder Blindheit erforderlich. Dies kann eine Bestätigung der schwerwiegenden Sehbehinderung, der Legasthenie, der Blindheit oder der Körperbehinderung sein. Anerkannt werden Nachweise, welche vom behandelnden Arzt erstellt wurden, oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises für Sehbehinderte und Blinde.

[3] Zur Nutzung ist eine Registrierung in schriftlicher oder elektronischer Form notwendig. Die DKBBLesen ist berechtigt, sich einen Wohnsitznachweis vorlegen zu lassen. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

[4] Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten unserer Nutzer ist für uns sehr wichtig. Daher arbeiten wir gemäß den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

[5] Die Nutzung der barrierefreien Medien unterliegt dem geltenden Urheberrecht. Dem Entleiher ist es nicht gestattet, Kopien davon anzufertigen, sie an Dritte weiterzuleiten, sie bei öffentlichen Veranstaltungen oder zu gewerblichen Zwecken zu verwenden. Der Entleiher haftet für jeden Schaden, der durch Missbrauch von barrierefreien Medien der Bücherei entstehen könnte.

[6] Bei Rücksendungen ist darauf zu achten, dass die Werke wieder ordnungsgemäß in die dazugehörigen Versandbehälter gepackt werden.

[7] In den Versandkoffern und -boxen dürfen keine Schwarzschriftmitteilungen transportiert werden.

[8] Alle blinden und sehbehinderten Personen erhalten die Postsendungen als »Blindensendung« kostenfrei, für alle anderen Nutzer entstehen Portogebühren. Diese werden individuell berechnet und im voraus erhoben. Die digitale Ausleihe ist daher zu empfehlen. Hier entstehen keine Kosten.

[9] Die Leihfrist beträgt bei den Hörmedien 4 Wochen. Punktschriftbücher dürfen 6 Wochen entliehen werden. Auf Anfrage können Leihfristen verlängert werden.

[10] Per Post entliehene Titel müssen mit Ende der Leihfrist an die DKBBLesen zurückgegeben werden. Erfolgt dies nicht, so können weitere Ausleihen verweigert und ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Per Download entliehene Titel können in der persönlichen Medienverwaltung unter »Mein Konto« über »Rückgabe« für die weitere Nutzung gelöscht werden.

[11] Die Werke sowie die Versandbehälter sind sorgfältig zu behandeln. Schäden sind unverzüglich zu melden.

[12] Für abhanden gekommene oder fahrlässig beschädigte Werke ist Ersatz zu leisten. Die DKBBLesen kann nach Absprache mit dem Schadensverursacher ein Ersatzexemplar beschaffen bzw. fertigen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen.

[13] Wer gegen die Leihordnung verstößt, kann befristet oder unbefristet, teilweise oder vollständig von der Benutzung ausgeschlossen werden. Bei schweren Verstößen ist die DKBBLesen berechtigt, anderen Büchereien den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen.